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   BVerfG, 03.05.2005 - 2 BvR 736/03   

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https://dejure.org/2005,5857
BVerfG, 03.05.2005 - 2 BvR 736/03 (https://dejure.org/2005,5857)
BVerfG, Entscheidung vom 03.05.2005 - 2 BvR 736/03 (https://dejure.org/2005,5857)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - 2 BvR 736/03 (https://dejure.org/2005,5857)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde bei fehlender Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht; Vorliegen einer wesentichen Beteiligung im Sinn des § 17 EStG (Einkommensteuergesetz)

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; EStG 1990 § 17; ; EStG 1990 § 17 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Grenze zwischen einer wesentlichen und einer nichtwesentlichen Beteiligung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2004 (Ls.)
  • NZG 2005, 641 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2005 - 2 BvR 736/03
    Weder lässt die Beschwerdebegründung mit ausreichender Deutlichkeit erkennen noch ist sonst ersichtlich, dass die angegriffene Entscheidung des Bundesfinanzhofs auf einer Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht beruht, die der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht zugänglich wäre (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2005 - 2 BvR 736/03
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2005 - 2 BvR 736/03
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2005 - 2 BvR 736/03
    Zur Verfassungsmäßigkeit der auch in § 17 Abs. 1 EStG 1990 bestimmten Grenze zwischen einer wesentlichen und einer nicht wesentlichen Beteiligung in Höhe von 25 v.H. und den in Einzelfällen mit dieser Regelung verbundenen, aber gleichwohl hinzunehmenden Härten hat das Bundesverfassungsgericht bereits Stellung genommen (vgl. BVerfGE 27, 111 sowie Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. November 1984 - 1 BvR 727/82 -, HFR 1985, S. 381, NJW 1986, S. 421).
  • BFH, 23.01.2003 - VIII B 121/01

    Erwerb einer nicht wesentlichen Beteiligung durch Erbfall

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2005 - 2 BvR 736/03
    gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 23. Januar 2003 - VIII B 121/01 -.
  • BVerfG, 20.11.1984 - 1 BvR 727/82

    Einkommensteuer - Veräußerungsgewinn - Gewinnbesteuerung - Anteile an

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2005 - 2 BvR 736/03
    Zur Verfassungsmäßigkeit der auch in § 17 Abs. 1 EStG 1990 bestimmten Grenze zwischen einer wesentlichen und einer nicht wesentlichen Beteiligung in Höhe von 25 v.H. und den in Einzelfällen mit dieser Regelung verbundenen, aber gleichwohl hinzunehmenden Härten hat das Bundesverfassungsgericht bereits Stellung genommen (vgl. BVerfGE 27, 111 sowie Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. November 1984 - 1 BvR 727/82 -, HFR 1985, S. 381, NJW 1986, S. 421).
  • BFH, 05.04.2022 - IX R 19/20

    Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen des Privatvermögens: Kein

    Das BVerfG hat diese Rechtsprechung unbeanstandet gelassen (Nichtannahmebeschluss vom 03.05.2005 - 2 BvR 736/03, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2005, 780; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 40. Aufl., § 17 Rz 178).
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